
Aktuelles & Informationen

Aktuelles & Informationen

Informationen zur Therapie
Nach dem Patientenrechtegesetz sind Massage- und Physiotherapeut:innen, ebenso wie Ärzt:innen, zur Aufklärung der Patienten verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir mit unserem Aufklärungs-/und Anmeldebogen, sowie unserer Informationsseite nach.
Die Regelbehandlungszeit bei PHYSIO FIT Worms beträgt zwischen 15 – 20, 25-30 oder 45/60 Minuten, je nach Verordnung bei gesetzlich Versicherten. Selbstzahlerleistungen haben eine frei wählbare Behandlungszeit zwischen 20 Minuten bis 60 oder auch 90 Minuten. Die Behandlungszeit enthält für die Therapie alle notwendigen Aufgaben und entspricht nicht der eigentlichen Behandlungszeit!
Befundaufnahme, Dokumentation, die Reinigung, Desinfektion, die Zeit zum Umziehen, Terminvergabe, wenn vom Arzt gewünscht Therapieberichte, gehören ebenfalls zur angegebenen Behandlungszeit.
Heilmittelverordnungen sind immer verschreibungspflichtig und werden vom Arzt (GKV, Privat) oder Heilpraktiker (nur Privat) verordnet.
Seit dem 01.11.2024 können alle niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung eine Blankoverordnung für Schulterproblematiken ausstellen. Die Rezepte sind zulässig für alle Praxen mit Kassenzulassung (ausgenommen Krankenhausambulanzen, BG-Kliniken und reine Massagepraxen). Bei Entlassmanagementverordnungen sind keine Blankoverordnungen möglich.
– Beginn mit Diagnosegruppe EX-Schulter
– Mögliche vorrangige Heilmittel: KG, KG-Gerät, MT, Übungsbehandlung, Chirogymnastik, KMT, UWM, SM, PM, BGM
– KMT ist auf 12 Behandlungen limitiert
– MLD nicht als Blankoverordnung möglich -> extra Verordnung
– Hausbesuch muss vom Arzt verordnet werden
– Mögliche ergänzende Heilmittel: Wärmetherapie, Kältetherapie, Elektrotherapie
– Gesamtgültigkeit: 16 Wochen ab Ausstellungsdatum
– Es ist nur eine Blankoverordnung möglich
– Wiederaufnahme der Blankoverordnung ist möglich
– GKV Rezepte mit anderer Diagnose können parallel laufen
– Physiotherapeutische Diagnostik in der ersten Behandlung, weitere Heilmittel entscheidet der/die Therapeut:In mit Ihnen
– Anzahl und Dauer der Behandlung wird mit den Patienten abgestimmt
– Doppelbehandlungen sind möglich
– Bis zu 2 vorrangige Heilmittel und ein ergänzendes Heilmittel pro Tag
– Beginn der Verordnung innerhalb von 28 Tagen, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen
– Parrallelverordnungen wie Blanko und MLD sind möglich
– Die Zuzahlung variiert und kann erst am Ende kassiert werden, Vorauszahlungen sind möglich (Rück- und Nachzahlungen sind möglich)

Kontraindikationen
die eine Behandlung ausschließen:
- akute Infekte
- Fieber
- Endoprothesen-/Implantatlockerungen
- frische Frakturen
- frische Thrombosen
- maligne Tumore
- Ekzeme, offene Wunden im Behandlungsgebiet
- frische Gelenkluxationen
mögliche Komplikationen
In der Regel sind (physio-)therapeutische Maßnahmen unbedenklich, haben jedoch auch Nebenwirkungen. Darunter fallen z.B. Hämatombildung, Rötungen oder vermehrter Schmerz, kurzzeitige Verschlechterung der Symptomatik, Frakturen (z.B. bei unbekannter Osteoporose), Gelenkluxationen, Wundheilungsstörungen, Überhitzung, vegetative Entgleisung (z.B. bei HWS-Behandlungen möglich), Tumorstreuung (bei unbekannten Tumoren).
Sollten bei Ihnen sonstige außergewöhnliche Beschwerden, in Form von Rötungen inklusive Schwellungen oder Taubheitsgefühlen, auftreten, informieren Sie umgehend Ihren behandelnden Therapeut:innen.


Behandlungsbeginn/
-unterbrechung
Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung (Muster 13) beginnen, bei dringendem Behandlungsbedarf 14 Tage. Bei Entlassmanagementrezepten (Verordnungen aus dem Krankenhaus) muss die Behandlung innerhalb von 7 Tagen erfolgt sein. Bei BG-Rezepten muss das Rezept nach 14 Tagen begonnen werden oder bei dringendem Behandlungsbedarf nach 7 Tagen nach Ausstellungsdatum oder physiotherapeutischem Behandlungsbeginn.
Bei einer Behandlungsserie von Rezepten nach Muster 13 darf die Behandlung selbst nur aufgrund von Urlaub, Krankheit oder therapeutischen Gründen unterbrochen werden. Bis 6 Einheiten hat das Rezept eine Gültigkeit von 3 Monaten, ab 10 Einheiten eine Gültigkeit von 6 Monaten. Bei BG-Rezepten darf maximal 14 Tage unterbrochen werden. Bei einer Langzeitverordung bis zu 4 Wochen. Selbstzahler-/Privatleistungen sind von diesen Regelungen ausgenommen. Diese unterliegen keinen Fristen.
Verwaltungsgebühren
Diese gelten für Quittungszettelduplikate, Terminbestätigungen für den Arbeitgeber, Fahrtkostenabrechnung, Mitteilungen/Berichte an den Arzt/Krankenkasse oder für den Patienten, wenn keine vom Arzt gefordert. Je nach gefordertem Dokument zahlen Sie eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € bis 10,00 €.
Ausfallgebühr
Vereinbarte Behandlungstermine die abgesagt/verlegt werden müssen, müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden wir Ihnen den Ausfall privat, in der Höhe des festgelegten GKV-Preises oder unseren festgelegten Selbstzahler-/Privatpreisen, in Rechnung stellen. Sie haben die Möglichkeit, per E-Mail oder telefonisch abzusagen. Sollten wir nicht ans Telefon gehen, ist der Anrufbeantworter (AB) angeschaltet, um uns eine Nachricht zu hinterlassen.
Absagen und Änderungen erfolgen möglichst während der Geschäftsöffnungszeiten. Absagen, die samstags nach 14:00 Uhr oder sonntags auf dem AB oder per Mail erfolgen, können nur für Termine ab Dienstag geltend gemacht werden. Wenn sie Ihren Termin für den Montag rechtzeitig absagen müssen, muss das bis spätestens Samstag 14:00 Uhr erfolgen (24 h beachten).
Nimmt der Patient, gleich aus welchem Grund, den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB. Die Praxis wird, bezogen auf den versäumten Behandlungstermin, von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seine Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragrafen lautet:
„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete, für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“
Der Grundgedanke des Gesetzes ist der, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.
Zuzahlung/Kostenübernahme
haben, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, eine Zuzahlung in Höhe von 10 € Verordnungsblattgebühr (pro Rezept) zuzüglich 10 % des Rezeptwertes an die Praxis zu zahlen.
Die Krankenkasse übernimmt bei Heilmittelbehandlungen nur einen Teil der Kosten.
Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt.
Die Zuzahlung ist am 1. Tag der Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig. Die Zahlung kann bar oder per EC – Zahlung erfolgen.
Personen unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit, auch wenn Sie ein Einkommen haben.
Vollendet der/die Patient:in während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10 % Zuzahlung zu leisten.
Befreiung von Zuzahlungen mit einem Befreiungsausweis möglich. Beantragung erfolgt über die Krankenkasse.
empfehlen wir, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären.
Am Ende der verordneten Behandlungseinheiten erhalten Sie von der Abrechnungsstelle „NOVENTI“ eine Rechnung mit den aufgeführten Behandlungsmaßnahmen und Terminen, sowie Ihrem Originalrezept zugeschickt.
Bei Berufsgenossenschaftliche Heilmittelverordnungen entfällt die Rezeptgebühr.


+49 6241 499 06 77
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 20:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 20:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 20:00 Uhr
Freitag 07:00 – 17:00 Uhr
Samstag 09:00 – 14:00 Uhr
Sonntag geschlossen
Adresse
Alzeyer Straße 218
67549 Worms
Pfiffligheim